Die Lieferung ist in allen Bundesländern Österreichs möglich, jedoch nicht in Vorarlberg

herzlich Willkommen bei Gerry´s
Feuerwerk dein Spezialist für Silvester

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      Von Raketen über Batterien bis hin zu spektakulären Show-Paketen
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Gerrys Feuerwerk
Ein Set mit Feuerwerk

Die innovativen Produkte des österreichsichen Unternehmens bestechen durch Ihre atemberaubenden Effektbilder und Vielfalt.
Sicherheit steht bei Pyro-Austria an oberster Stelle, ebenso wie die CE zertifizierte Qualität und die mit optimaler Pulverfüllung (NEM) abgestimmten Produkte.

Zustellung

Wir liefern in ganz Österreich ausser Vorarlberg. Lieferung erfolgt im Dezember

Zahlungen

Sie können mit PAYPAL / Kreditkarte und mit Überweisung bezahlen

Fachmann

Wir sind Pyrotechniker und beantworten gerne Ihre spezifischen Fragen

Produkt Highlights

Gerrys 10 Gebote zum Feuerwerk!

  1. Du sollst nur Qualitätsprodukte mit Herstellerangabe und Klassenbezeichnung verwenden!
  2. Du sollst immer die Gebrauchsanleitung lesen und beachten!
  3. Don’t drink and drive- das gilt auch fürs Feuerwerken!
  4. Du sollst Feuerwerkskörper niemals in der Hand halten!
  5. Du sollst Feuerwerkskörper niemals gegen Personen, Tiere oder Gegenstände richten!
  6. Du sollst Feuerwerkskörper immer so aufstellen, dass diese nicht kippen!
  7. Du sollst immer darauf achten, Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen zu benutzen!
  8. Du sollst immer ausreichend Abstand zu Deinem Publikum halten!
  9. Du sollst stets (besonders bei Raketen) auf die Wind und die Abschussrichtung achten, da der Raketenstab immer wieder herunterkommt!
  10. Funktioniert ein Feuerwerksartikel mit nur einer Zündschnur nicht beim ersten Mal, so darft Du diesen niemals ein zweites Mal zünden!

WAS GILT

Nachdem die Medien für viel Unsicherheit sorgen, haben wir hier eine Zusammenfassung der aktuellen, rechtlichen Situation erstellt!
Stand 11.11. 2021

Darf man Feuerwerk kaufen? – Ja!

Darf man Feuerwerk verwenden? – Ja!

Darf man seinen Wohnbereich verlassen? – Ja!

Welche Regeln gelten:

Erwerb von Feuerwerk:
Der Erwerb von Feuerwerk im Handel ist in ganz Österreich bis 24.12. erlaubt.

Das Betreten von Betriebsstätten zum Erwerb von Feuerwerk nach dem 25.12. ist nicht erlaubt, jedoch darf man die Ware vorbestellen und dann abholen (click & collect).

Ausgangsbeschränkungen:
Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 16.12.2020 besagt zu den Ausgangsregeln in §2 Abs. 1 Ziffer 5:

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist unter Anderem zu folgendem Zweck zulässig: Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a (Lebenspartner, nahen Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen) zur körperlichen und psychischen Erholung.

Ein Spaziergang (körperliche Erholung) zur nahegelegenen Wiese am Silvesterabend um sich am Feuerwerk zu erfreuen und zu entspannen (psychische Erholung) ist also grundsätzlich erlaubt.

Abbrennen von Feuerwerken:
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist außerhalb vom Ortsgebiet GANZJÄHRIG erlaubt!

Das Abbrennen von Feuerwerk ist im Pyrotechnikgesetz geregelt. §38 Pyrotechnikgesetz verbietet die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen die Kategorie F2 im Ortsgebiet. Der Bürgermeister kann dieses Verbot aufheben – wahrscheinlich wird er das aber heuer nicht machen.

Diese Regelung gilt seit 1974! Somit gelten dieselben Regeln wie in den letzten 46 Jahren! Die Medien bringen diese Tatsache als Feuerwerksverbot!

Wer übrigens gegen dieses Verbot im Ortsgebiet verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung und wird bestraft wenn er erwischt wird. Ganz gleich wie mit 51km/h im Stadtgebiet zu fahren.

Nur der Bürgermeister kann dieses Feuerwerksverbot für F2 im Ortsgebiet aufheben. . Somit gibt es auch hier keine Änderung zu den Vorjahren.

Im Ortsgebiet erlaubt sind pyrotechnische Artikel der Kategorie F1, T1 und P1.

Ausdrücklich verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten sowie brandgefährdeten Orten wie Tankstellen. Das gilt auch seit 1974 und entspricht auch dem Hausverstand!

Somit ist die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 AUSSERHALB vom Ortsgebiet (das ist der Bereich zwischen den Ortstafeln) ERLAUBT!

Liebe Feuerwerksfreunde!

Lasst Euch durch die Halbwahrheiten oder FAKE-News der Medien nicht verunsichern sondern denkt nach und lest nach! Wenn Euch etwas unklar ist fragt nach!

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